Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer – weil Schutz gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll ist!

Gesetzliche Vorgaben für Brandschutzhelfer – DGUV 205-023, ASG §10 und ASR A2.2

In jedem Unternehmen muss das Team im Ernstfall schnell und entschlossen handeln können. Die DGUV-Information 205-023, § 10 ArbSchG und die ASR A2.2 legen genau fest, wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind und welche Qualifikation sie benötigen. Als verantwortliche Führungskraft sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden entsprechend auszubilden.

Sorgen Sie deshalb dafür, dass in Ihrem Betrieb jederzeit geschulte Brandschutzhelfer bereitstehen – Profis, die Feuerlöscheinrichtungen sicher bedienen und Evakuierungen souverän koordinieren. So schützen Sie Menschenleben, Sachwerte und den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Investieren Sie jetzt in praxisnahe Brandschutzschulungen und schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle sicher und gut aufgehoben fühlen.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen? So planen Sie richtig!

Wie viele Brandschutzhelfer Sie benötigen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Als Mindest­richtwert gelten 5 % der Belegschaft.

Liegt jedoch eine erhöhte Brandgefährdung vor zum Beispiel in Werkstätten, Produktions- und Lagerbereichen, weitläufigen Gebäuden oder bei Mitarbeitenden mit eingeschränkter Mobilität sollte der Anteil entsprechend höher sein.

Berücksichtigen Sie außerdem Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheits­ausfälle: Planen Sie so, dass auch in diesen Zeiten jederzeit ausreichend geschulte Brandschutzhelfer vor Ort sind.

Gerne bin ich Ihnen behilflich, die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern zu berechnen, die Sie als Brandschutzhelfer und -helferinnen gemäß DGUV 205-023 und der ASR A2.2 bereitstellen müssen.

Brandschutzhelfer richtig einsetzen und durch regelmäßige Schulungen auf den neuesten Stand halten.

Frischen Sie die Schulung Ihrer Brandschutzhelfer spätestens alle drei Jahre auf. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung etwa Werkstätten, Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern empfiehlt sich ein noch kürzerer Turnus. So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden zuverlässig und bleiben rechtlich auf der sicheren Seite.

Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Unternehmen optimal auf den Ernstfall vorzubereiten!