Erhöhte Brandgefährdung
In Produktionsbereichen, Werkstätten, Lagern, weitläufigen Gebäuden oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität muss der Anteil entsprechend höher sein.
Gesetzlich vorgeschrieben · wirtschaftlich sinnvoll
Gesetzliche Vorgaben sicher erfüllen: DGUV 205-023, § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Rechtliche Grundlage
Die DGUV-Information 205-023, der § 10 ArbSchG und die ASR A2.2 schreiben klar vor, wie viele Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen erforderlich sind und welche Qualifikationen diese benötigen. Als Führungskraft tragen Sie hierfür die rechtliche Verantwortung.
Sorgen Sie deshalb dafür, dass in Ihrem Betrieb jederzeit geschulte Brandschutzhelfer bereitstehen:
Investieren Sie jetzt in praxisnahe Brandschutzschulungen und schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle sicher und gut aufgehoben fühlen.
Wichtig zu beachten
In Produktionsbereichen, Werkstätten, Lagern, weitläufigen Gebäuden oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität muss der Anteil entsprechend höher sein.
Berücksichtigen Sie Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit. Auch bei Abwesenheiten muss jederzeit eine ausreichende Anzahl an Helfern vor Ort sein.
5 %
Mindestrichtwert
Als Mindestrichtwert gelten 5 % der Belegschaft.
3 Jahre
Turnus
Spätestens alle drei Jahre auffrischen, in sensiblen Bereichen früher.
1 : 1
Unterstützung
Ich helfe Ihnen unverbindlich bei der Planung Ihrer Brandschutzorganisation.
Auffrischung
Frischen Sie die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer spätestens alle 3 Jahre auf. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung – wie Werkstätten, Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen – empfiehlt sich ein kürzeres Intervall.
So bleibt Ihr Team stets geschult und Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Lassen Sie mich Ihr Unternehmen optimal vorbereiten.
Nächster Schritt
Kurze Abstimmung zu Teilnehmerzahl, Termin und Ort. Danach erhalten Sie ein passendes Angebot.
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